Die EURO GmbH

Unter den Begriff "Euro-GmbH" fallen heute Gesellschaften, die formell im EU-Ausland gegründet worden sind, ihre geschäftlichen Tätigkeiten aber nicht im Gründungsland, sondern überwiegend im deutschen Inland ausüben.

Seit den auf der "Gründerseite" verlinkten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 05.11.2002 (Überseering BV) und des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2003 ist die Möglichkeit eröffnet, den Verwaltungssitz einer in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat gegründeten Gesellschaft in ein anderes EU-Land, also auch nach Deutschland, in der Absicht zu verlegen, die Geschäftstätigkeit allein dort auszuüben. Die ältere Rechtsprechung, die solchen Gesellschaften die Rechtsfähigkeit absprach, ist damit überholt. Seit dem Jahre 2003 sollen nach Informationen der Wirtschaftspresse bereits mehr als 10.000 englische Limiteds von deutschen Firmengründern errichtet worden sein. Obwohl alle Gesellschaftsformen der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zur Auswahl stehen, scheint sich zumindest für deutsche Unternehmer ein Trend zur englischen Limited abzuzeichnen (Limited = private company limited by shares)..

Reklamehafte Anpreisungen, wie "keine 25.000 Euro Stammkapital", "großzügigere Absetzung von Betriebsausgaben", "keine Durchgriffshaftung", "günstigere Steuern", "Vermögenssicherung", "Neubeginn nach Insolvenz", "Neubeginn nach Gewerbeverbot", "Entfall der Meisterbrief-Pflicht bei Handwerksbetrieben" und "Anonymität des Nutznießers", sind Mittel, mit denen seriöse, aber auch dubiose Unternehmensberater Neugründer von den Vorteilen einer englischen Limited gegenüber einer GmbH nach deutschem Recht überzeugen möchten.

Stehen diese Anpreisungen tatsächlich mit der Wirklichkeit in Übereinstimmung? Und lohnt es sich für einen, in seinen finanziellen Möglichkeiten beschränkten Unternehmensneugründer, eine ausländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, insbesondere eine Limited nach englischem Recht zu gründen? Diese kurze Darstellung soll einige wenige, aber bei weitem nicht erschöpfende Antworten skizzieren. Konkrete, auf den Einzelfall zugeschnittene Informationen sollten bei einem kompetenten Rechtsanwalt und/oder Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, der über nachgewiesene und ausreichende Kenntnisse des englischen Gesellschafts- und Steuerrechts verfügt, eingeholt werden.

Die Kosten und der Aufwand der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht sind erheblich und übersteigen häufig die finanziellen Möglichkeiten eines Unternehmensneugründers. Das deutsche Recht bietet Existenzneugründern keine gleichwertigen Alternativen der Haftungsbeschränkung mit geringerem Kapitalaufwand. Sie werden daher häufig in einfachere Rechtsformen gedrängt, denen gemein ist, dass der Existenzgründer mit seinem ganzen Vermögen für alle Verbindlichkeiten haftet.

Die komprimierte Darstellung auf meiner Website soll auf die wesentlichen Unterschiede zwischen der GmbH nach deutschem Recht und der englischen Limited in nur pauschaler, aber dennoch informativer Form hinweisen: